S t r a f r e c h t

Im Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für eine Tat bestraft werden soll. Es kommen unter anderem  Geld- oder Freiheitsstrafen in Frage. Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechend.

Der überwiegende Teil des Strafrechts beschäftigt sich in der Praxis mit den Alltagsfällen, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur fahrlässigen Körperverletzung.

Es ist verbürgtes Grundrecht eines jeden Beschuldigten sich in einem Strafverfahren durch einen Verteidiger beraten und vertreten zu lassen.

Wir sorgen dafür, dass ein Beschuldigter über seine Rechte im Strafverfahren informiert wird, und dass diese Rechte gewahrt werden.

Für den Beschuldigten in einem Strafverfahren ist es sinnvoll, sich so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand zu nehmen. Warum? Nur der Strafverteidiger erhält Akteneinsicht - und eine vernünftige Verteidigung ohne Akteneinsicht ist nicht möglich.

Der Verteidiger kann durch den (frühen) Kontakt mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von Anfang an auf das Strafverfahren im Sinne seines Mandanten Einfluss nehmen.

Daher sollte jeder Beschuldigte, der eine Ladung von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat, umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen.


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