Z u g e w i n n
Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, unterliegt Ihre Ehe der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft. Trotz der Formulierung “Gemeinschaft” bleiben die Vermögen der Ehegatten auch während der Ehe getrennt und jeder haftet nur für seine eigenen Schulden. Am Ende der Ehe wird der “Zugewinn” errechnet, den jeder Ehegatte in der Ehe erworben hat und dieser ausgeglichen.
Die Frage nach der Höhe des Zugewinnausgleiches stellt sich bei einer Scheidung in allen Fällen, in denen die Ehegatten keinen besonderen Güterstand gewählt oder einen entsprechenden Ehevertrag abgeschlossen haben. Bei der Berechnung des Zugewinns oder auch bei der Entwicklung einer fairen Vereinbarung stehen wir Ihnen gern zur Seite!
Unser Merkblatt für Sie zum Zugewinnausgleich: Download