V e r s o r g u n g s a u s g l e i c h
Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der Rentenrechte bzw. der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten. Grundsatz: Alle erworbenen Ansprüche aus einer Altersversorgung werden grundsätzlich je zur Hälfte geteilt.
Kurz gesagt muss derjenige Ehegatte, der während der Ehe eine höhere Anwartschaft erworben hat, die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten abgeben.
Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.
In den Versorgungsausgleich fließen unter anderem folgende Versorgungsanwartschaften ein:
► Gesetzliche Altersversorgung
► Beamtenpensionen
► Betriebliche Altersversorgung
► Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes
► Berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen)
► Private Lebensversicherungen
Auch in diesem Verfahren stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite.
Hier finden Sie unser Merkblatt für Sie zum Versorgungsausgleich: Download